… den Realschulabschluss
Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss (§ 27 BbS-VO) kann man mit dem Berufsschulabschluss und einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung, an der Berufsfachschule – Kosmetik -, der Berufsfachschule – Pflegeassistenz – oder an zweijährigen Berufsfachschulen nach § 1 Abs. 2 Anlage 3 BbS-VO erwerben.
Den Realschulabschluss kannst du an unserer Schule in allen dualen Ausbildungsgängen, in der Berufsfachschule Kosmetik und der Berufsfachschule Pflegeassistenz erreichen.